SCHOOL Infothek
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Eingangsgutachten
Am Ende der > Orientierungsstufe erstellen die Lehrerinnen und Lehrer
in der Regel ein Eingangsgutachten mit einer > Schullaufbahnempfehlung.
Darin ist festgehalten, welche weiterführende Schulform für
den Schüler am ehesten geeignet erscheint.
Einschulung
Die Einschulung ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben eines
Kindes, sie sollte daher entsprechend vorbereitet und gefeiert werden.
Vor dem ersten Schultag müssen einige Formalitäten geregelt
werden: Das Kind wird in der Schule angemeldet, es findet oft ein >
Schulreifetest und meist auch eine > schulärztliche Untersuchung
statt. Sobald feststeht, dass das Kind eingeschult wird und in welche
Schule es kommt, können die Vorbereitungen beginnen. Die > Schultasche
kann gekauft und der > Schulweg geübt werden. In der Regel laden
die Schulen die Eltern ihrer neuen Erstklässler noch vor dem Schulbeginn
zu einem Informationsabend ein, an dem z.B. darüber informiert
wird, welche Materialien angeschafft werden sollten (Schreibstifte,
Malkasten u.ä.). Findet kein solcher Abend statt, erhalten die
Eltern eine schriftliche Information. Die Empfehlungen der Schule sollten
Grundlage für den Einkauf der Utensilien sein, damit dem Kind beim
Schulstart nicht wichtige Dinge fehlen. Am ersten Schultag, an dem beide
Elternteile, Oma, Paten teilnehmen sollten, findet in den meisten Schulen
eine kleine Einführungsfeier statt, bei der Schüler etwas
vortragen oder vorspielen und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
einige Begrüßungsworte spricht. Daran nehmen alle teil -
Erstklässler wie auch ihre Angehörigen. Irgendwann gehen die
Kinder in die Klassenräume. Dabei achten die Lehrer meist darauf,
dass die Eltern nicht die ganze Zeit anwesend sind, damit die Kinder
schon einen ersten Eindruck vom Unterricht bekommen. Nach dieser ersten
Unterrichtsstunde gibt es dann die > Schultüte und vielleicht
das eine oder andere Geschenk. Ein gemeinsames Pizza- oder Eis-Essen
mit den Angehörigen des Kindes kann den Tag zu einem besonderen
Ereignis machen.
Elternabend
Mindestens einmal pro Halbjahr finden Elternabende statt, an denen die
Lehrer über geplante Projekte sowie besondere Themen informieren.
Die Eltern haben Gelegenheit, sich nach dem aktuellen Stand von Planungen
zu erkundigen und über vorgesehene Aktionen, z.B. Klassenfeste,
Ausflüge, zu diskutieren. Im Rahmen dieser Elternabende werden
auch die Elternvertreter (> Elternvertretung) gewählt und oft
laden Lehrer oder Elternvertreter Referenten ein, die über wichtige
Themen informieren.
Elternbeirat > Elternvertretung
Elternkammer
Die Elternkammer, die es in einzelnen Bundesländern gibt, ist ein
Gremium, das die Schulverwaltungsbehörde bei allen Entscheidungen
von grundsätzlicher Bedeutung rund um die Schule berät.
Elternrat > Elternvertretung
Elternsprecher > Elternvertretung
Elternsprechstunde > Elternsprechtag
Elternsprechtag
Elternsprechstunde und Elternsprechtag sind für Lehrer und Eltern
eine gute Gelegenheit, sich über Lernerfolg und > Lernprobleme
des einzelnen Schülers auszutauschen. Die meisten Lehrer teilen
den Eltern am Anfang des Schuljahres mit, an welchem Wochentag und zu
welcher Uhrzeit sie in der Regel zu sprechen sind oder vereinbaren mit
ihnen besondere Sprechstunden. Darüber hinaus gibt es Elternsprechtage,
die von der Schule festgelegt werden. Wichtig: Vielen Lehrern macht
es nichts aus, wenn sie zu Hause von den Eltern angerufen werden - solange
es sich um einen wichtigen Grund handelt. Eltern sollten diese Möglichkeit
daher wirklich nur in dringenden Fällen wählen und daran denken,
dass auch Lehrer Familien und Privatleben haben.
Elternstammtisch
Viele Klassenlehrer und/oder Elternvertreter der Klassen bieten in regelmäßigen
Abständen einen Elternstammtisch an, um sich immer mal wieder in
gemütlicher Runde mit den Eltern austauschen zu können. Solche
Abende sind eine gute Gelegenheit für beide Seiten, einander kennen
zu lernen und auch einmal informell ein Problem anzusprechen. Außerdem
gibt er die Möglichkeit, die Eltern der Schulfreunde kennen zu
lernen.
Elternvertretung
In den > Schulgesetzen der Bundesländer ist festgeschrieben,
auf welche Weise die Eltern durch gewählte Vertreter die Belange
der Schulen vor Ort bzw. auf Landes-, Kreis- oder Bezirksebene mitbestimmen
können. Die gewählten Vertreter einer Schule bilden ein Gremium,
das wiederum Vertreter in andere Gremien entsendet, z.B. in die >
Schulkonferenz oder in die > Landeselternvertretung. In welchen Bereichen
die Eltern Einfluss nehmen können, ist in den Bundesländern
unterschiedlich festgelegt. Die meisten > Kultusministerien geben
daher Broschüren heraus, in denen sich Eltern informieren können.
So unterschiedlich wie die Einflussmöglichkeiten sind auch die
Bezeichnungen der Gremien, was in dem einen Bundesland der Elternbeirat
ist, heißt jenseits der Landesgrenze z.B. Klassen- bzw. Schulpflegschaft.
Über die im Gesetz verankerten Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus
beteiligen sich Elternvertreter häufig an der Organisation von
Klassen- oder Schulveranstaltungen und sie unterstützen einzelne
Eltern gegenüber der Schulleitung oder Lehrern.
Entschuldigung
Für jedes Fehlen in der Schule benötigt der Schüler eine
Entschuldigung. Bei einer Abwesenheit von ein bis drei Tagen kann sie
nach Rückkehr in die Schule mitgebracht werden. Wird das Kind länger
fehlen, muss die Entschuldigung an die Schule geschickt oder dort abgegeben
werden. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch der > Schulpflicht
unterliegen, müssen Erziehungsberechtigte die Entschuldigung unterschreiben.
Sobald sie volljährig sind, dürfen die Schülerinnen und
Schüler ihre Entschuldigung selbst unterschreiben - dies trifft
hauptsächlich auf Oberstufenschüler in Gymnasien, Fachschulen
o.ä. zu.
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Ergänzungsschule
Ergänzungsschulen sind Schulen, die den Unterricht an den staatlichen
oder privaten Schulen ergänzen, aber nicht ersetzen, z.B. Musikschulen
oder Nachhilfeschulen. Sie sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig,
die Schulverwaltung muss lediglich über die Einrichtung einer Ergänzungsschule
informiert werden.
Ersatzschule
Ersatzschulen sind nichtstaatliche Schulen, sogenannte Schulen in freier
Trägerschaft (> Privatschulen). Sie werden nach Genehmigung
der Schulbehörde eingerichtet und sind verpflichtet, ihren Schülerinnen
und Schülern die gleichen Inhalte zu vermitteln wie die staatlichen
Schulen.
Erweiterte Realschule
Die Erweiterte Realschule ersetzt im Saarland die bisher getrennt geführten
Haupt-, Real- und Sekundarschulen. Das heißt, alle Kinder, die
nicht auf ein > Gymnasium gehen, werden in der Klasse 5 bis 10 im
gleichen Gebäude unterrichtet. Die Klassen 5 und 6 bilden eine
> Orientierungsstufe, nach deren Abschluss die Schülerinnen
und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend in einem Hauptschul-
oder Realschulbildungsgang weitergefördert werden.
Erweiterte Berufsbildungsreife
In Brandenburg kann nach Abschluss der Klasse 10 der Gesamtschule die
Erweitere Berufsbildungsreife erlangt werden, die die gleichen Möglichkeiten
der weiteren Schul- oder Berufslaufbahn bietet wie die > mittlere
Reife.
Erweiterter Sekundarabschluss > Freiwilliges Hauptschuljahr
Ethikunterricht
Da die weltanschaulichen und religiösen Wurzeln der Schülerinnen
und Schüler in einer multikulturellen Gesellschaft ganz unterschiedlich
sind, bieten fast alle Bundesländer inzwischen eine Alternative
bzw. einen Ersatz für den > Religionsunterricht an. Die Bezeichnungen
sind je nach Bundesland unterschiedlich, was in Mecklenburg-Vorpommern
Philosophie bzw. Philosophieren mit Kindern heißt, wird in Brandenburg
als Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde bezeichnet. Aufgabe dieses
Unterrichtes ist es, Schülern Gelegenheit zur Diskussion von Wertfragen
zu geben, sie bei der Suche nach Antworten auf Sinnfragen zu begleiten
und ihnen eine Orientierung für ein Leben in der Gesellschaft zu
vermitteln. Eine Freistellung von diesem Unterricht wie sie Eltern für
das Fach Religion beantragen können ist nicht möglich.
Externenprüfung > Nichtschülerprüfung
