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Abitur > Allgemeine Hochschulreife
AG > Arbeitsgemeinschaft
Allgemeine Hochschulreife
Die Allgemeine Hochschulreife (umgangssprachlich: Abitur) ist ein Schulabschluss,
der - je nach Bundesland - nach 12 oder 13 Schuljahren erworben wird.
Dazu ist der Besuch einer > gymnasialen Oberstufe oder eines ähnlichen
Bildungsganges nötig. Der Abschluss wird erlangt durch eine mündliche
und schriftliche Prüfung. Die Gesamtnote setzt sich allerdings
nicht nur aus den Ergebnissen dieser Prüfungen zusammen. Sie wird
nach einem besonderen Schlüssel ermittelt durch Zusammenziehen
der Noten im 12. und 13. Schuljahr (bzw. 11. und 12. Schuljahr) mit
den Prüfungsnoten. Die Voraussetzungen für den Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife sind in allen Bundesländern unterschiedlich,
Informationen dazu sind in den Gymnasien und > Kultusministerien
erhältlich.
Alternativschulen
Dieser Begriff kommt aus der wissenschaftlichen Schulpädagogik.
Er bezeichnet Schulen, denen andere pädagogische Konzepte zu Grunde
liegen als den meisten staatlichen Schulen. Die bekann- testen Alternativschulen
sind die > Waldorfschulen und die > Montessorischulen, wobei die
Pädagogik der Montessorischulen z.T. auch in staatlichen Schulen
umgesetzt wird.
Anerkennungsjahr
In manchen Ausbildungs- und Studiengängen müssen die Schüler/
Studierenden im Anschluss an die Schule bzw. das Studium ein Jahr berufstätig
sein, ehe sie ihre Abschlussurkunde erhalten und die Berufsausbildung/das
Studium abgeschlossen ist. Erst danach gilt ihre Berufsausbildung als
anerkannt, daher Anerkennungsjahr.
Arbeitsgemeinschaft
In vielen Schulen gibt es außerhalb des Unterrichts zusätzliche
Angebote, z.B. Theatergruppen, Sprachen, besondere Sportarten, Computerkurse.
Diese Arbeitsgemeinschaften (AG) sind freiwillig, sie bieten Schülerinnen
und Schülern jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, ihre
eigenen Fähigkeiten zu entdecken und zu stärken.
Arbeitslehre
Im Fach Arbeitslehre, das es nur in wenigen Bundesländern gibt,
werden die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedliche Weise
an die Arbeitswelt herangeführt. Der Unterricht erfolgt in Kooperation
mit Unternehmen, Berufsschule und Berufsberatung.
Arbeitsplatzerkundung
Um den Schülerinnen und Schülern einen Eindruck vom Berufsleben
zu vermitteln, finden in manchen Schulen so genannte Arbeitsplatzerkundungen
statt. Die ganze Klasse oder einzelne Schüler besuchen Unternehmen,
um verschiedene Berufsbilder kennen zu lernen.
Aufbaugymnasium
Das Aufbaugymnasium, das es in manchen Bundesländern gibt, bietet
Schülerinnen und Schülern mit Realschulabschluss oder einem
gleichwertigen Abschluss die Möglichkeit, die > allgemeine Hochschulreife
zu erwerben. Es ist meist einem Gymnasium oder einer Gesamtschule angegliedert
und umfasst in der Regel eine Oberstufe mit Einführungs- und Studienstufe.
Aufnahmeprüfung
Staatliche Schulen müssen in der Regel alle Schülerinnen und
Schüler aufnehmen, wenn sie genügend Plätze in den Klassen
zur Verfügung stellen können. In diesen Schulen ist eine Aufnahmeprüfung
nicht üblich. Solche Prüfungen gibt es z.T. in > Privatschulen,
die neben den Inhalten der Lehrpläne einen besonderen Schwerpunkt
unterrichten, z.B. Musik, Sport, Kunst. Privatschulen steht es insgesamt
frei, ihre Schüler auszuwählen, ob durch persönliche
Gespräche oder Aufnahmeprüfungen. Informationen über
mögliche Aufnahmeprüfungen sind daher nur bei den einzelnen
Schulen erhältlich. Eine Besonderheit ist die Aufnahmeprüfung
in Gymnasien und Realschulen, die es in manchen Bundesländern gibt.
Sie ist dann nötig, wenn Eltern ihre Kinder entgegen der Empfehlung
der Grundschule (> Schullaufbahnempfehlung) auf ein Gymnasium oder
eine Realschule schicken möchten, und besteht aus einer mündlichen
und einer schriftlichen Prüfung.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist in keiner Schulform vorgeschrieben. Da der
weltweite Kontaktaustausch jedoch immer wichtiger wird und junge Menschen
nicht früh genug lernen können, sich in anderen Kulturen zu
bewegen, organisieren immer mehr allgemeinbildende Schulen einen Auslandsaufenthalt
in Form eines > Schüleraustauschs. Darüber hinaus ist es
z.T. möglich, sich für ein Jahr von der Schule beurlauben
zu lassen, um dieses Jahr im Ausland zu verbringen und dort zur Schule
zu gehen.
